Unsere Maßnahmen im Rahmen der Covid-19 Pandemie - auschecken
Einreise nach Polen:
Bei Einreise aus anderen EU-Ländern (einschließlich Deutschland) besteht eine Quarantänepflicht für 10 Tage, unabhängig vom genutzten Transportmittel und auch zu Fuß. Die Quarantänepflicht besteht nicht, wenn bei Einreise eine negativer Corona-Test (PCR oder Antigen), der nicht älter als 48 Stunden sein darf, vorgelegt wird. Wer nach Polen einreist und sich deshalb in Quarantäne befindet, kann sich durch einen negativen Test davon befreien.
Von der Quarantänepflicht ausgenommen (ohne Vorlage eines negativen Testergebnisses) sind bei Vorlage eines Nachweises über den Reisegrund unter anderen:
- Berufskraftfahrer und Personal des Güter- und Personenverkehrs,
- Personen, die aus beruflichen oder geschäftlichen Gründen die Grenze überschreiten,
- Personen, die eine erfolgte Impfung gegen COVID-19 mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff nachweisen können,
- Personen, die innerhalb der letzten sechs Monate nachweisbar eine Isolierung bzw. Krankenhausaufenthalt aufgrund einer COVID-19 Erkrankung durchlaufen haben.
Einzelhandel und Einkaufen:
- Der Einzelhandel ist grundsätzlich geöffnet, es gelten Hygienebestimmungen und max. Kundenzahlen pro qm,
- Ab 4. Mai dürfen Einkaufzentren sowie Möbel- und Baumärkte öffnen.
Dienstleistungen:
- Friseure, Schönheits- und Kosmetiksalons sind geöffnet,
- Geschlossen sind Saunen, Sonnen- und Massagestudios,
Kultur, Freizeit und Sport:
- Ab dem 4. Mai Öffnung von Museen und Kunstgalerien,
- Kinos, Theater-, Konzert- und Opernhäuser und Aquaparks sowie Fitnessstudios sind geschlossen,
- Viele sportliche Aktivitäten werden ab dem 1. Mai erlaubt,
- In Kirchen gilt eine Obergrenze von 1 Person pro 20 qm mit min. 1,5 Meter Sicherheitsabstand.
Gastronomie und Hotellerie:
- Ab dem 8. Mai 2021 öffnen Hotels wieder, aber mit einer Belegungsbegrenzung von 50 % (Restaurants, Wellness & Spa-Bereiche bleiben jedoch geschlossen),
- Restaurants sind grundsätzlich geschlossen, dürfen aber Gerichte außer Haus verkaufen.
Maskenpflicht: Mund und Nase müssen mit Maske besteckt werden, auch im Freien. Ausnahmen gelten für Kinder unter 4 Jahre
Rückkehr nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet (POLEN)
1. Eintrag unter www. einreiseanmeldung. de melden;
2. Führen Sie den Test frühestens 48 Stunden vor der Einreise oder sofort nach der Ankunft (bis zu 48 Stunden) durch;
3. Quarantäne gemäß den staatlichen Vorschriften.